AGB
Leistungen
Die Leistungen der freiberuflichen Hebamme Julia Stolp sind Hebammenleistungen. Diese können sein:
Beratung, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Schwangerenvorsorge;
Wochenbettbetreuung und Beratung;
Beratung während der Stillzeit und Beratung zur Einführung von Beikost, auch bei flaschenernährten Kindern;
Durchführung von Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastikkurse. Bei letzteren sind Säuglinge willkommen und werden beim Turnen angepaßt berücksichtigt. Das Mitbringen älterer Geschwisterkinder ist grundsätzlich nicht erwünscht und nur in vorher (!) abgesprochenen Einzelfällen möglich.
Jede Klientin kann wählen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchte. Alle Leistungen werden von der Krankenkasse der Klientin bezahlt.
Nicht umfaßt sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen, Leistungen anderer Berufsgruppen und Geburtshilfe.
Kostenübernahme bei gesetzlich versicherten Frauen
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme Julia Stolp direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse der Klientin abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen. Die Hebamme Julia Stolp klärt mich vor Erbringen einer Leistung darüber auf, wenn eine Leistung nicht von meiner Krankenkasse erstattet wird, unabhängig von der Begründung (z.B. Kontingentüberschreitung, ...).
Kostenübernahme bei privat versicherten Frauen
Bei einer privaten Krankenversicherung bekommt die Klientin eine Rechnung der Hebamme, Julia Stolp die nach der jeweils geltenden Privatgebührenordnung Schleswig-Holstein verfaßt wurde. Die Rechnung ist von der Selbstzahlerin innerhalb der vereinbarten Frist von drei Wochen nach Rechnungserhalt vollständig zu bezahlen. Ob und in welchem Umfang die Hebammenleistungen von einer privaten Krankenkasse erstattet werden, klärt die Selbstzahlerin selbst (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Kostenübernahme bei Frauen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge
Die Abrechnung erfolgt komplett mit der Abrechnungsstelle von Bundeswehr, Bund oder Land. Soldatinnen geben hierfür ihre PK an, ein Rezept für Hebammenleistungen ist nicht notwendig.
Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und mir daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
Nicht-besuchte Kursstunden von Kursen, die in der FBS Schleswig stattfinden, können der jeweiligen Krankenversicherung bzw. Abrechnungsstelle nicht in Rechnung gestellt werden. Aufgrund der Philosophie der Nordkirche werden sie den Klientinnen ebenfalls nicht in Rechnung gestellt.
Ein Anspruch auf Besuch der verpaßten Stunde in einem nachfolgenden Kurs besteht nicht.
Haftung
Die Hebamme Julia Stolp haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt, Rettungsdienstkräfte oder andere Professionen hinzugezogen werden, entstehen zu diesen selbständige Vertragsverhältnisse. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlaßten Leistungen oder Leistungen anderer Professionen.
Erreichbarkeit und Terminverlegung
Spätestens mit Abschluß des Vertrags stellt die Hebamme ihre Telefonnummer und eMail-Adresse zur Verfügung, um erreichbar zu sein. Eine Rückmeldung erfolgt stets zeitnah, in Notfällen ist jedoch immer der Rettungsdienst zu alarmieren und nicht auf die Rückmeldung der Hebamme zu warten.
Kursabsagen werden von der Hebamme Julia Stolp nicht zwangsläufig beantwortet.
Da Hebammen berufsbedingt auch zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden, kann die Hebamme Julia Stolp gelegentlich Termine nur unpünktlich oder gar nicht wahrnehmen. In so einem Fall wird sie schnellstmöglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Vertretungsregelung
Die Hebamme Julia Stolp informiert die Frau/Familie rechtzeitig vorher über geplante Abwesenheiten und hinterläßt schriftlich, z.B. per eMail, welche Kollegin als Vertretung zur Verfügung steht. Die Kontaktaufnahme zur vorgeschlagenen Kollegin muß von der Frau ausgehen.
Wenn eine Kursstunde krankheitsbedingt vertreten werden muß, sorgt die Hebamme für eine qualifizierte Vertretung (w/m/d) und informiert die Kursteilnehmenden vorab nicht. Muß die Kursstunde krankheitsbedingt ausfallen, informiert die Hebamme alle Kursteilnehmenden frühestmöglich über den Ausfall und den Ersatztermin.
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der betreuten Frau wie auch des/r (geborenen/ ungeborenen) Kindes/r von der Hebamme erhoben, verarbeitet, genutzt und nach den geltenden gesetzlichen Fristen oder juristischen Empfehlungen zerstört. Neben Angaben zur Person (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Qualitätssicherung der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Frau einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Für diese Fälle bin ich mit meiner Unterschrift unter dem Vertrag bzw. auf der jeweiligen Versichertenbestätigung mit der Übermittlung meiner Daten bzw. den Daten meines/r (ungeborenen) Kindes/r einverstanden.
FBS Schleswig
Die FBS Schleswig erbittet die Meldung der Kursbesuchenden (w/m/d) mit Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und/oder eMail-Adresse und bei den Kindern auch die Geburtsdaten. Nach Abschluß des Kurses bekommt das Büro deshalb von jedem Kurs eine Liste mit den aufgezählten Daten und den Anwesenheiten. Diese werden anonymisiert genutzt, um den Bedarf an bestimmten Kursangeboten für die Zukunft besser planen zu können. Mit Deinem Erscheinen zu den jeweiligen Kursstunden bist Du mit diesem Vorgehen einverstanden. Wenn Du deshalb einen Kurs nicht besuchen möchtest, helfe ich Dir gern, Alternativen zu finden.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile dieses Vertrages unwirksam, so ist davon nicht die Wirksamkeit des restlichen Vertrages betroffen. Die unwirksamen Bestandteile werden durch solche ersetzt, die den wirksamen am nächsten kommen.
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben, die ich bei meiner Anmeldung gemacht habe. Bei einem Wechsel der Krankenkasse werde ich die Hebamme schnallstmöglich informieren. Mit dem Inhalt der AGB bin ich einverstanden. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand Mai 2024